Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die Firma Möbel Rösch AG leistet GARANTIE von einem Jahr für allfällige Konstruktionsmängel, Rissbildungen und Bruch des Holzes. Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel und Beschädigungen, welche auf falsche oder gewaltsame Behandlung zurückzuführen sind. Massivholzmöbel, Spiegel, Glasteile, Marmor und Stein sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. Für die Lieferung ist ausschliesslich der Vertrag massgebend.Der/Die Käufer/in ist berechtigt von der Firma Möbel Rösch AG die Behebung allfälliger Mängel zu verlangen. Der Anspruch besteht entweder auf Verbesserung oder, nach Wahl auf Ersatz fehlerhafter Teile. Lieferverzug oder Nachlieferung der Firma Möbel Rösch AG berechtig nur in Fällen groben Verschuldens zur Auflösung des Vertrags. Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Veräusserin. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der aktuellen Bankzinsen nachbelastet. Für allfällige Differenzen unterstellen sich die Parteien dem endgültigen Urteil eines Zivilgerichtspräsidenten von Basel-Stadt.
Datenschutz-Bestimmungen
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