Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die Firma Möbel Rösch AG leistet GARANTIE von zwei Jahren für allfällige Konstruktionsmängel,
Rissbildungen und Bruch des Holzes. Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel
und Beschädigungen, welche auf falsche oder gewaltsame Behandlung zurückzuführen sind.
Massivholzmöbel, Spiegel, Glasteile, Marmor und Stein sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
Für die Lieferung ist ausschliesslich der Vertrag massgebend.Der/Die Käufer/in ist berechtigt von
der Firma Möbel Rösch AG die Behebung allfälliger Mängel zu verlangen. Der Anspruch besteht
entweder auf Verbesserung oder nach Wahl auf Ersatz fehlerhafter Teile.
Lieferverzug oder Nachlieferung der Firma Möbel Rösch AG berechtig nur in Fällen groben
Verschuldens zur Auflösung des Vertrags.
Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Veräusserin.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der aktuellen Bankzinsen nachbelastet.
Für allfällige Differenzen unterstellen sich die Parteien dem endgültigen Urteil
eines Zivilgerichtspräsidenten von Basel-Stadt.
Datenschutz-Bestimmungen
Sie dient europaweit zur erhöhten Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Sie können sich weiterhin darauf verlassen, dass wir Ihre Daten mit der nötigen
Sorgfalt und vertraulich behandeln.
Durch Ihre Einwilligung stimmen Sie zu, dass wir Ihre personenbezogenen Daten
elektronisch speichern und für die Zusendung von Unternehmensinformationen, Service-
und Produktbeschreibungen, Eventankündigungen und branchenspezifischen
Informationen berücksichtigen dürfen.
Sie können die Einwilligung jederzeit per Mail an inforoesch-baselch wiederrufen.